In erster Linie werden die Kosten einer Lerntherapie von den Eltern getragen.
Eine Kostenübernahme der Lerntherapie in unserer Praxis ist im Rahmen einer Eingliederungshilfe bei bestehender Gefahr einer seelischen Behinderung durch das Jugendamt nach §35a SGB VIII möglich.
In bestimmten Fällen kann ein Teil der Kosten von einigen Krankenkassen übernommen werden.
Gerne bieten wir Ihnen ein unverbindliches Informationsgespräch an.